ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie
bei dem Online-Shop der
Room To Move GmbH
Georgenstr. 84
80799 München
Geschäftsführer: Axel Kellerbauer
tätigen.
(2) Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an
Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
(4) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
(5) Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Webseite abrufen und ausdrucken.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf
den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine
unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen.
(2) Mit Anklicken des Buttons [„Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ / „kaufen“]
geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB). Unmittelbar vor
Abgabe dieser Bestellung können Sie die Bestellung noch einmal überprüfen
und ggf. korrigieren.
(3) Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte EMail,
mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben
(Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme
Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung
noch nicht zustande.
(4) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich
die Annahme des Kaufangebots erklären (Auftragsbestätigung) oder wenn wir
die Ware – ohne vorherige ausdrückliche A

beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar
danach automatisch durchgeführt.
(7) Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge
einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder
aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
(8) Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des
Verzugs an Sie versandt wird, wird Ihnen eine Mahngebühr in Höhe von 2,50
EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer
Schaden nachgewiesen wird.

§ 5 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre
Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten
oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu
unserer Forderung steht.
(2) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre
Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferung; Eigentumsvorbehalt

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem
Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser
Eigentum.
(3) Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend Folgendes:
– Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen
Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung
oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
– Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für
diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns
ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur Einziehung der
Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor,
Forderungen selbst einzuziehen.
– Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum
Zeitpunkt der Verarbeitung.
– Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die
zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

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